Mittwoch, 11. November 2015

Anmeldung Konfir-Fahrt KU9

Hier finden Sie die anmeldung für die Konfir-Fahrt der KU9.




Anmeldung zur Konfirmandenfahrt
nach Hirschluch
vom 29.03.-02.04.2016
(bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)

Zu der Konfirmandenfahrt nach Hirschluch vom 29.03.-02.04.2016 melde ich mich / meine Tochter bzw. meinen Sohn an

Vorname:...................................................................................... Name:.....................................................................


Strasse:...........................................................................................Tel:(Mutter).......................................................................

                                                                                         Tel:(Vater)...........................................................................

PLZ, Wohnort:.............................................................................................................................................................................

Geb.-Datum:...........................................................................


Bitte ankreuzen bzw. ergänzen:
-          Ich möchte vegetarisch essen.                                           Ja         Nein

-          Ich muss regelmäßig Medikamente einnehmen.             Ja         Nein

-          Es besteht eine Allergie gegen.........................................................................................................

Die Reisebedingungen werden von mir als verbindlich anerkannt:

1. Bei Konsum von Alkohol oder anderen Drogen werden sofort die Eltern verständigt und um Abholung ihres Kindes gebeten. Auch Rauchen ist untersagt. Rauchwaren werden von der Fahrtleitung eingesammelt und nach der Fahrt den Eltern übergeben.
2. Der Teilnehmerbeitrag in Höhe von 150 € wird von uns bis zum 01.03.16 auf das Konto der Kirchengemeinde überwiesen.
3. Alle Fahrtteilnehmer sind gegen Unfall versichert. Eine Haftung in Fällen höherer Gewalt sowie für verlorene oder beschädigte Gegenstände oder Kleidungsstücke wird nicht übernommen.
4. Die Fahrtleitung erteilt gelegentlich die Genehmigung zu Spaziergängen, Besichtigungen, Besorgungen etc. ohne besondere Aufsicht, in der Regel in kleinen Gruppen. Die Aufsichtspflicht wird insofern eingeschränkt, jedoch nicht aufgehoben.
5. Immer wieder kommt es vor, dass verbindlich angemeldete Teilnehmer später ihre Teilnahme rückgängig machen müssen. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Im Falle eines Rücktritts müssen wir Ihnen die uns entstehenden Ausfallkosten berechnen. Diese betragen – sofern keine Stornierung der Unterkunft mehr möglich ist – 100 % der Kosten. Zumindest für den Fall, dass dieser Rücktritt aus Krankheitsgründen erfolgen muss, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung.

Ort und Datum:


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Unterschrift d. TeilnehmerIn                                 Unterschrift d. Erziehungsberechtigten

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